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Wann gewerblicher Händler ? |
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Wann bin ich gewerblicher Händler bei Onlineauktionen?
Wer sein Geld mit gewerblichen Onlineauktionen an Verbraucher verdient, hat alle rechtlichen Vorschriften zu beachten, die auch für „normale“ b2c-Onlineshops gelten. Dazu zählen die Informationspflichten beim Fernabsatzkauf, einschließlich einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung und der vollständigen Bezeichnung des Verkäufers. Als Unternehmer könnte man leicht auf die Idee kommen, sich bei Auktionen als Privatmann auszugeben, um so die lästigen Vorschriften zu umgehen. Aber auch ohne ausdrücklichen Hinweis lässt sich anhand verschiedener Kriterien erkennen, ob der Verkäufer gewerblich handelt oder nicht.
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